Abschnittsübersicht

    • In einem Bildungsumfeld, das sich durch Vielfalt und ständige Entwicklung auszeichnet, ist es essentiell, dass die Bewertung der Schülerleistungen nach klaren, gerechten und nachvollziehbaren Kriterien erfolgt. Um dies zu gewährleisten, ist es notwendig, ein schulweites, fächerübergreifendes Konzept zur Leistungsbewertung zu entwickeln. Dieses Konzept soll nicht nur zur Vereinheitlichung der Notenvergabe beitragen, sondern auch Transparenz für Lernende und deren Erziehungsberechtigte sicherstellen und dabei helfen, den Leistungsstand der Schüler:innen präzise zu erfassen und gezielt zu fördern.

      Ziele des Leistungskonzepts

      • Einheitlichkeit in der Notenvergabe schaffen: Durch die Etablierung verbindlicher Richtlinien für die Bewertung von Schülerleistungen soll eine konsistente und faire Notenvergabe über alle Fachbereiche hinweg erreicht werden. Dies trägt dazu bei, dass die Leistungsbewertung an unserer Schule nachvollziehbar und vergleichbar wird.
      • Transparenz für Schüler:innen und Erziehungsberechtigte erhöhen: Das Leistungsbewertungskonzept wird klar definierte Kriterien und Bewertungsmaßstäbe umfassen, die sowohl Schüler:innen als auch Erziehungsberechtigten zugänglich gemacht werden. Dies fördert das Verständnis für die Bewertungsprozesse und hilft dabei, die Erwartungen an die Schülerleistungen klar zu kommunizieren.
      • Leistungsstand und Fördermöglichkeiten aufzeigen: Das Konzept wird Mechanismen beinhalten, um den aktuellen Leistungsstand der Lernenden detailliert zu reflektieren sowie konstruktive Rückmeldungen und Empfehlungen für die Behebung von Lerndefiziten zu bieten. Ziel ist es, jedem:jeder Schüler:in eine individuelle Förderung zu ermöglichen, die auf den persönlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten basiert.



    • Die Leistungsbewertung an unserer Schule zielt darauf ab, den Leistungsstand der Schüler:innen objektiv und vergleichbar darzustellen. Die Schüler:innen erhalten individuelle Rückmeldungen, die ihnen sowohl eine Orientierung über ihre bisherigen Leistungen als auch über die von ihnen erwarteten Leistungen geben. Durch diese Rückmeldungen können die Schüler:innen ein realistisches Bild ihrer eigenen Fähigkeiten und ihres Lernfortschritts entwickeln. Zudem ermöglichen diese Einschätzungen einen Überblick über den individuellen Lernfortschritt und den spezifischen Förderbedarf.

      Die Überprüfung der Leistungen basiert auf den in den Lehrplänen definierten Kompetenzen, die im Fachunterricht vermittelt werden. Die Grundlage der Leistungsbewertung bilden alle von den Schüler:innen erbrachten Leistungen, die in die Bereiche „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Mitarbeit“ eingeteilt werden. In den Hauptfächern werden „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Mitarbeit“ erbracht, in den Nebenfächern ausschließlich „Sonstige Mitarbeit“.

      Alle Lehrkräfte sind verpflichtet, die individuellen Noten der Schüler:innen unverzüglich in unser Schulverwaltungssystem EduPage einzutragen. Dies gilt sowohl für laufende Bewertungen als auch für die abschließenden Zeugnisnoten. Die Nutzung von EduPage gewährleistet eine zentrale, sichere und nachvollziehbare Dokumentation der Leistungsentwicklung jeder:s Schüler:in. Die Rückmeldungen zum individuellen Leistungsstand erfolgt somit regelmäßig.

      Unsere Lehrkräfte müssen zusätzlich vier Quartalsnoten pro Schuljahr vergeben. Diese sind ebenso auf EduPage zu vermerken und idealerweise mit einem individuellen Kommentar zu versehen. Diese Praxis ermöglicht es unseren Klassenlehrkräften situative Rückmeldungen an die Schüler:innen sowie deren Erziehungsberechtigte zu geben. Zusätzlich dienen diese quartalsweisen Bewertungen auch als Grundlage für individuelle Fördermaßnahmen sowie als rechtliche Absicherung unserer Lehrkräfte.

      Am Ende jedes Schulhalbjahres erhalten Schüler:innen eine Zeugnisnote gemäß §48 SchulG, die aufzeigt, inwieweit die erbrachten Leistungen den gestellten Anforderungen entsprochen haben. Eine rein arithmetische Ermittlung der Benotung ist hier unzulässig. Die Lehrkräfte besitzen hier juristisch einen pädagogischen Entscheidungsspielraum.

      Zu Beginn eines Schuljahres sind die Lehrkräfte verpflichtet, die Kriterien der Leistungsbewertung sowie deren Gewichtung klar, transparent und verständlich zu kommunizieren. Sie sind verpflichtet dies auf EduPage im Klassenbuch zu dokumentieren.

      Die Schüler:innen sind verpflichtet, an den Leistungsüberprüfungen teilzunehmen. Nicht erbrachte Leistungsnachweise müssen nach Entscheidung der Lehrkraft nachgeholt oder durch eine entsprechende Prüfung ersetzt werden, sofern die Schüler:innen aus triftigen, nicht selbst verschuldeten Gründen diese nicht erbringen konnten. Andernfalls wird die Leistung mit „ungenügend“ bewertet.

      Bei Täuschungsversuchen können Lehrkräfte den betreffenden Schüler:innen aufgeben, die Leistung zu wiederholen. Je nach Ausmaß des Täuschungsversuchs kann die betreffende Leistung oder die gesamte Prüfung als „ungenügend“ bewertet werden.

      Schüler:innen mit chronischen Erkrankungen, Behinderungen oder einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sowie jenen, die akute Beeinträchtigungen erleben, kann nach Genehmigung durch die Schulleitung sowohl im Unterricht als auch bei Leistungsüberprüfungen ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Dies stellt sicher, dass alle Schüler:innen fair und entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen bewertet werden.

      Rechtliche Grundlagen

      • SchulG § 42 „Allgemeine Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis“

      (3) Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen.

      •  SchulG § 44 „Information und Beratung“

      (2) Lehrerinnen und Lehrer informieren die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung und beraten sie. Ihnen sind die Bewertungsmaßstäbe für die Notengebung und für Beurteilungen zu erläutern. Auf Wunsch werden ihnen ihr Leistungsstand mitgeteilt und einzelne Beurteilungen erläutert. Dies gilt auch für die Bewertung von Prüfungsleistungen.

      • SchulG § 48 „Grundsätze der Leistungsbewertung“

      (1) Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung der Schülerin oder des Schülers sein. Die Leistungen werden durch Noten bewertet. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen können vorsehen, dass schriftliche Aussagen an die Stelle von Noten treten oder diese ergänzen.

      (2) Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.

      •  § 6 APO-S I – Leistungsbewertung, Klassenarbeiten, Nachteilsausgleich

      (1) Die Leistungsbewertung richtet sich nach § 48 Schulgesetz NRW.

      (2) Zum Beurteilungsbereich "Sonstige Leistungen" gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen und praktischen Leistungen sowie gelegentliche kurze schriftliche Übungen in allen Fächern. Die Leistungen bei der Mitarbeit im Unterricht sind bei der Beurteilung ebenso zu berücksichtigen wie die übrigen Leistungen.

      (3) Die Beurteilungsbereiche "Schriftliche Arbeiten" und "Sonstige Leistungen im Unterricht" werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.

      (4) Schülerinnen und Schüler erhalten eine Lernbereichsnote, wenn nach Maßgabe dieser Verordnung ein Lernbereich integriert unterrichtet wird.

      (5) Nicht erbrachte Leistungsnachweise gemäß § 48 Absatz 4 Schulgesetz NRW sind nach Entscheidung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers nachzuholen oder durch eine Prüfung zu ersetzen, falls dies zur Feststellung des Leistungsstandes erforderlich ist.

      (6) Die Förderung in der deutschen Sprache ist Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern. Häufige Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache müssen bei der Festlegung der Note angemessen berücksichtigt werden. Dabei sind insbesondere das Alter, der Ausbildungsstand und die Herkunftssprache der Schülerinnen und Schüler zu beachten.

      (7) Bei einem Täuschungsversuch: 1. kann der Schülerin oder dem Schüler aufgegeben werden, den Leistungsnachweis zu wiederholen, 2. können einzelne Leistungen, auf die sich der Täuschungsversuch bezieht, für ungenügend erklärt werden oder 3. kann, sofern der Täuschungsversuch umfangreich war, die gesamte Leistung für ungenügend erklärt werden.

      (8) Einmal im Schuljahr kann pro Fach eine Klassenarbeit durch eine andere, in der Regel schriftliche, in Ausnahmefällen auch gleichwertige nicht schriftliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden. In den modernen Fremdsprachen können Klassenarbeiten mündliche Anteile enthalten. Einmal im Schuljahr kann eine schriftliche Klassenarbeit durch eine gleichwertige Form der mündlichen Leistungsüberprüfung ersetzt werden. Im Fach Englisch wird im letzten Schuljahr eine schriftliche Klassenarbeit durch eine gleichwertige Form der mündlichen Leistungsüberprüfung ersetzt.

      (9) Soweit es die Behinderung oder der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung einer Schülerin oder eines Schülers erfordert, kann die Schulleiterin oder der Schulleiter Vorbereitungszeiten und Prüfungszeiten angemessen verlängern und sonstige Ausnahmen vom Prüfungsverfahren zulassen. Entsprechendes gilt bei einer besonders schweren Beeinträchtigung des Lesens und Rechtschreibens. Die fachlichen Leistungsanforderungen bei Abschlüssen und Berechtigungen bleiben unberührt.



    • Note

      Vorgabe Schulgesetz

      Die Schüler:in

      1

      Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.

       

      §  arbeitet kontinuierlich, sorgfältig und strukturiert am Unterrichtsgeschehen mit.

      §  verwendet die Fachsprache sicher und fehlerfrei.

      §  versteht schwierige Sachverhalte und kann sie fachlich korrekt unter sicherem Rückgriff auf früher Gelerntes erklären.

      §  löst komplexe (auch neu aus dem Unterricht entstandene) Probleme.

      §  entwickelt neue und weiterführende Fragestellungen selbstständig.

      §  ist sehr häufig und freiwillig bereit, Arbeitsergebnisse in den Unterricht einzubringen und vorzustellen.

      §  fundierte Urteilsbildung und Hinterfragen von Sachverhalten

      §  sachliche und kooperative Besprechung

       

       

       

       

       

       

      2

      Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.

       

      §  arbeitet kontinuierlich am Unterrichtsgeschehen mit.

      §  liefert Ansätze und Ideen zur Lösung von komplexen (auch neu aus dem Unterricht entstandenen) Problemen.

      §  verwendet die Fachsprache fehlerfrei.

      §  versteht schwierige Sachverhalte und kann sie fachlich korrekt unter Zuhilfenahme von früher Gelerntem erklären.

      §  Häufige Urteilsbildung und Hinterfragen von Sachverhalten

      §  sachliches Eingehen auf andere

      3

      Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.

       

      §  arbeitet regelmäßig am Unterrichtsgeschehen mit.

      §  liefert Lösungsansätze zu grundlegenden Fragestellungen.

      §  verwendet die Fachsprache weitgehend korrekt.

      §  stellt Zusammenhänge zu früher Gelerntem mit Hilfestellung her.

      §  arbeitet aufmerksam und weitgehend strukturiert.

      §  oft sachliches Eingehen auf andere

      4

      Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.

      §  arbeitet unregelmäßig am Unterrichtsgeschehen mit.

      §  verwendet die Fachsprache nur gelegentlich korrekt.

      §  versteht einfache Sachverhalte und gibt Gelerntes wieder.

      §  gelegentliches Eingehen auf andere

      5

      Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.

      §  beteiligt sich nur nach Aufforderung am Unterricht.

      §  wendet Fachsprache nicht oder nur fehlerhaft an.

      §  kann grundlegende Inhalte nicht korrekt wiedergeben.

      §  seltenes Eingehen auf andere

      6

      Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

      §  verweigert die Leistung und liefert keine unterrichtlich verwertbaren Beiträge.



    • Schriftliche Arbeiten, insbesondere Klassenarbeiten, sind essenzielle Instrumente zur Überprüfung von Lernergebnissen, die auf die im Unterricht behandelten Unterrichtsvorhaben abzielen. Sie sind darauf ausgerichtet, dass die Schüler:innen ihre im Unterricht erworbenen Kompetenzen in den Anforderungsbereichen Reproduktion, Analyse und Transfer nachweisen.

      Die Planung und Durchführung von Klassenarbeiten unterliegt festen Regelungen, um eine gerechte und effiziente Bewertung zu gewährleisten:

      • Terminierung und Kommunikation: Termine und Inhalte (Erwartungshorizont) der Klassenarbeiten müssen mindestens zwei Wochen im Voraus den Erziehungsberechtigten und Schüler:innen auf EduPage mitgeteilt werden.
      • Auswertungsbogen: Ein wesentlicher Bestandteil der schriftlichen Arbeiten ist der Auswertungsbogen, der die Transparenz und Fairness der Bewertung sicherstellt. Jeder schriftlichen Arbeit muss ein solcher Bogen beigefügt werden, um die Bewertungskriterien für alle Beteiligten nachvollziehbar zu machen. Der Auswertungsbogen muss folgende Elemente enthalten: 
      • (1) Bepunktung der Aufgaben: Eine klare Darstellung, wie die Punkte auf die einzelnen Aufgaben verteilt sind.
      • (2) Erwartungshorizont: Dieser Abschnitt legt detailliert dar, was von den Schüler:innen in den jeweiligen Aufgaben bzw. der gesamten Klassenarbeit erwartet wurde. Diese Informationen müssen mit den Informationen übereinstimmen, die im Voraus den Erziehungsberechtigten und Schüler:innen mitgeteilt wurden.
      • (3) Notenraster: Ein Benotungsraster, das aufzeigt, wie die erreichten Punkte in Noten umgewandelt werden.
      • (4) Förderempfehlungen: Hinweise zu Materialien oder Ressourcen, die zur Aufarbeitung genutzt werden können, sowie individuelle Förderempfehlungen für die Schüler:innen, basierend auf den Ergebnissen der Klassenarbeit.
      • (5) Gestaltungsfreiheit: Die Lehrkräfte haben die Freiheit, die optische Gestaltung dieser Seite eigenständig zu wählen.
      • Digitale Abnahme: Schriftliche Arbeiten dürfen auch digital abgenommen werden, um moderne Bildungsstandards und Flexibilität im Lehr- und Lernprozess zu fördern. Hierbei ist sicherzustellen, dass die Bedingungen kontrolliert und gerecht bleiben.
      • Mündliche Prüfungen: Einmal im Schuljahr kann pro Fach eine schriftliche Klassenarbeit durch eine gleichwertige Form der mündlichen Leistungsüberprüfung ersetzt werden. Im Fach Englisch wird im letzten Schuljahr eine schriftliche Arbeit durch eine gleichwertige Form der mündlichen Leistungsüberprüfung ersetzt.
      • Einreichungsprozess: Vor der Rückgabe einer schriftlichen Arbeit sind neben dem „Formular zur Einreichung von Schriftlichen Arbeiten bei der Schulleitung“ die beste, eine durchschnittliche und die schlechteste Arbeit der Schulleitung vorzulegen. Am nächsten Arbeitstag können diese Arbeiten in der Regel abgeholt und dann den Schüler:innen ausgehändigt werden.
      • Einsichtnahme: Nach der Korrektur müssen die schriftlichen Arbeiten den Schüler:innen und deren Erziehungsberechtigten zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
      • Gemeinsame schriftliche Arbeiten: In Parallelklassen und parallelen Lerngruppen werden schriftliche Arbeiten einmal im Jahr gemeinsam geschrieben und nach einheitlichen Kriterien bewertet. Die Gewichtung der einzelnen Aufgaben soll ihrem Schwierigkeitsgrad entsprechen, um eine faire Bewertung zu gewährleisten.

      Die Beurteilung der schriftlichen Arbeiten soll nach einheitlichen Maßstäben erfolgen. Sie richtet sich nach dem folgenden prozentualen Bewertungsraster:

      100 % – 90 %          sehr gut

        89 % – 75 %          gut

        74 % – 60 %          befriedigend

        59 % – 45 %          ausreichend

        44 % – 20 %          mangelhaft

        19 % –   0 %          ungenügend

      Für die Dauer (in Schulstunden) und die Anzahl der Klassenarbeiten gilt:

      Klasse

      Deutsch

       

      Englisch

       

      Mathematik

       

       

      Anzahl

      Dauer

      Anzahl

      Dauer

      Anzahl

      Dauer

        5

      6

      1

      6

      1

      6

      1

        6

      6

      1

      6

      1

      6

      1

        7

      5

      1 - 2

      5

      1

      5

      1

        8

      5

      2 - 3

      5

      1 - 2

      5

      1 - 2

        9

      4

      2 - 3

      4

      1 - 2

      4

      1 - 2

      10

      4

      2 - 3

      4

      1 - 2

      4

      1 - 2

       



    • Neben den schriftlichen Leistungen stellen die sonstigen Leistungen im unterrichtlichen Rahmen die zweite Komponente zur Endnotenbildung dar. Zudem sind die Schüler:innen laut Schulgesetz dazu verpflichtet, aktiv dazu beizutragen, die Aufgabe der Schule zu erfüllen und das Bildungsziel zu erreichen. Dazu zählen die Vorbereitung auf den Unterricht, die aktive Beteiligung am Unterricht, die Anfertigung der erforderlichen Arbeiten sowie das Erledigen von Hausaufgaben. Es ist zu beachten, dass die sonstige Mitarbeit sowohl im Lernkontext (Prozessorientierung) als auch in Leistungssituationen (Kompetenznachweis) zu beurteilen ist. Um der individuellen Entwicklung der einzelnen Schüler:innen gerecht zu werden, basiert die Beurteilung der sonstigen Mitarbeit auf einer Langzeitbeobachtung. Außerdem darf die Note der sonstigen Mitarbeit nicht ausschließlich auf der Grundlage der mündlichen Mitarbeit gebildet werden; vielmehr sollen weitere Beurteilungsbereiche hinzugezogen werden:

      Prozessbezogene Leistungen:

      • mündliche Mitarbeit im Rahmen des Unterrichtsgeschehens
      • Einzelarbeit
      • Partnerarbeit/Gruppenarbeit (kooperative Sozialformen)
      • Experiment

      Produktbezogene Leistungen:

      • Vortrag
      • Protokoll
      • Essay
      • schriftliche Lernerfolgskontrollen
      • Präsentation
      • Heftführung

      Prozess-Produkt-Leistungen:

      • Rollenspiel
      • Projektarbeit
      • Portfolio
      • visuelle, szenische, auditive Produkte
      • Aufführung
      • Problemlösung
      • arbeitsbegleitende Gespräche (Lehrende – Lernende)

       

       



    • Die Bewertung der Schüler:innen in den Haupt- und Nebenfächern erfolgt unter Berücksichtigung verschiedener Leistungsbereiche, die zu den Zeugnisnoten führen. Die Zeugnisnoten spiegeln die im Laufe des Schulhalbjahres erbrachten Leistungen wider und basieren auf den rechtlichen Grundlagen des §48 des Schulgesetzes NRW.

      Hauptfächer:

      In den Hauptfächern setzt sich die Zeugnisnote aus den Teilen „Schriftlichen Arbeiten“ und „Sonstigen Mitarbeit“ zusammen. Beide Bereiche tragen zu etwa je 50% zur Endnote bei. Die Lehrkraft hat jedoch die Verantwortung, eine Gesamteinschätzung der Leistung vorzunehmen, die über die mechanische Berechnung eines arithmetischen Mittels hinausgeht. Dies ermöglicht eine Bewertung, die auch qualitative Aspekte der Schülerleistung berücksichtigt und individuelle Lernfortschritte würdigt.

      Nebenfächer:

      In den Nebenfächern besteht die Zeugnisnote ausschließlich aus der Bewertung der „Sonstigen Mitarbeit“. Die Lehrkraft die Verantwortung, eine Gesamteinschätzung der Leistung vorzunehmen, die über die mechanische Berechnung eines arithmetischen Mittels aller Einzelnoten hinausgeht. Dies ermöglicht eine Bewertung, die auch qualitative Aspekte der Schülerleistung berücksichtigt und individuelle Lernfortschritte würdigt.

       



    • An unserer Schule ist die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ein zentraler Bestandteil unseres Bildungsangebots. Die Leistungsbewertung und die Erstellung von Textzeugnissen für diese Schülergruppe erfordert daher eine besonders sorgfältige, differenzierte und wertschätzende Herangehensweise.

      Im zieldifferenten Bildungsgang Lernen richten sich die Unterrichtsfächer und die Stundentafeln nach denen der Hauptschule. Somit werden Lernende im Bildungsgang Lernen in enger Anlehnung an die Lehrpläne der besuchten Schulform Hauptschule unterrichtet. In schriftlichen Leistungsüberprüfungen werden die Anforderungen entsprechend der individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler differenziert.  Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden auf der Grundlage der im individuellen Förderplan festgelegten Lernziele beschrieben. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die Ergebnisse des Lernens sowie die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte.

      Zusätzlich dazu hat die Schulkonferenz beschlossen, dass die Bewertung einzelner Leistungen der Schülerinnen und Schüler mit Noten möglich ist, sofern  sie mindestens den Anforderungen der vorhergehenden Jahrgangsstufe entsprechen. Der Maßstab wird auf dem Zeugnis kenntlich gemacht.

      Außerdem ist es in einem gesonderten Bildungsgang für die Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf Lernen nach Klasse 10 möglich, einen dem Ersten Abschluss gleichwertigen Abschluss zu erlangen. In diesem Fall enthalten die Zeugnisse in allen Fächern zusätzlich Noten.

      Im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung richten sich die Unterrichtsvorgaben nach den Richtlinien für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, die zum 01.08.2022 in Kraft getreten sind.

      Da an der Comenius-Schule bisher nur vereinzelt und wenn, dann häufig nicht über einen längeren Zeitraum Schülerinnen und Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung unterrichtet wurden, ist der Prozess der Implementierung der Unterrichtsvorgaben noch in Arbeit. Wir orientieren uns dabei an den Impulsen und Hinweisen der QUA-LIS NRW, außerdem prüfen wir die Einführung des Tools TiGER light der Bezirksregierung.

      Bei den außerdem an unserer Schule unterrichteten Schülerinnen und Schülern mit den Förderschwerpunkten Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung erfolgt die sonderpädagogische Förderung zielgleich in dem Bildungsgang der Hauptschule. Für sie gelten die oben beschriebenen Vorgaben.

      Grundprinzipien der zieldifferenten Leistungsbewertung in Textzeugnissen:

      • Textzeugnisse dienen als Dokumentation der individuellen Lernentwicklung und nicht nur der erreichten Lernergebnisse.
      • Sie beschreiben Fortschritte, Kompetenzen und Entwicklungsfelder in einer Sprache, die von Empathie und Respekt gegenüber den besonderen Lernbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler geprägt ist.
      • Die Zeugnisse sind in einfacher, klarer Sprache verfasst und sollen auch von den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern leicht verstanden werden. Um dies zu gewährleisten, gelten einheitliche Vorgaben für die Erstellung der Texte:

      Strukturelle und formale Vorgaben:

      • Schriftart: Tahoma; Schriftgröße: 10; Zeilenabstand: einfach.
      • Die Kommentare im Zeugnis sollen in der Zeitform des Präsens gehalten werden, um den aktuellen Stand der Lernentwicklung widerzuspiegeln.
      • Unterrichtsthemen und überfachliche Kompetenzen sind stichpunktartig und kursiv zu setzen.

      Inhaltliche Ausrichtung:

      • Jedes Fach wird separat betrachtet, wobei für Hauptfächer wie Deutsch, Mathematik und Englisch bis zu fünf Zeilen und für andere Fächer drei bis vier Zeilen vorgesehen sind.
      • Neben fachlichen Leistungen sollen auch überfachliche Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Selbstständigkeit und Problemlösungskompetenz thematisiert werden.
      • Besondere Erfolge und Engagement im außerunterrichtlichen Bereich können zusätzlich hervorgehoben werden.

      Individualisierte Kommentierung:

      • Jedes Zeugnis soll auf die individuellen Stärken und Herausforderungen der Schülerinnen und Schüler eingehen.
      • Die Formulierungen sollen konstruktiv sein, Auskunft über konkrete Lernfortschritte geben und sowohl erreichte Fortschritte als auch Hinweise zur weiteren Förderung enthalten.

      Rechtliche Grundlagen:

      • Die Leistungsbewertung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Klinikschule (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung - AO-SF) vom 29. April 2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. März 2022.

      Durch diese Herangehensweise stellt wir sicher, dass die Textzeugnisse nicht nur eine formale Beurteilung, sondern ein wertvolles Instrument zur Unterstützung des weiteren Lernprozesses darstellen. Sie fördern das Verständnis und die Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten, um jedem Kind die bestmögliche individuelle Entwicklung zu ermöglichen.